Infos für Privathaushalte

Geflüchtete können auch von Privatpersonen beschäftigt werden, deshalb hat der Freundeskreis Flüchtlinge Lahr Infos für Privathaushalte zusammengestellt. Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis (AnFl) dürfen in Deutschland arbeiten. Jede entlohnte Tätigkeit muss vom Arbeitgeber angemeldet werden, auch wenn der Lohn zum Beispiel nur 20 Euro im Monat beträgt. Zuständig ist die Minijob-Zentrale der Knappschaft. Sie ist im Internet erreichbar und telefonisch montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr unter Tel.: 0355 / 2902 707 99.

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Geflüchtete können auch in privaten Haushalten beschäftigt werden, als Haushaltshilfen zum Beispiel.  – Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Unproblematische Anmeldung

Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist unproblematisch. Das einseitige Anmeldeformular „07 Haushaltscheck“ findet sich auf der Website der Minijob-Zentrale. Unter anderem müssen folgende Positionen ausgefüllt werden:

  • Name und Adresse von Arbeitgeber und Beschäftigten
  • Sozialversicherungs-Nummer des Beschäftigten (kann bei der Krankenkasse anhand der Gesundheitskarte erfragt werden)
  • Es sollte die „Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ angekreuzt werden (Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung, da es sich um AnFl mit minimalem Einkommen handelt)

Zusätzliche Leistungen

Für AnFl, die vom Job-Center nach Hartz IV Leistungen (Arbeitslosengeld II) beziehen, gilt – so die Infos für Privatpersonen – Folgendes: Ein Verdienst von 100 Euro pro Monat wird nicht auf die Sozialleistungen angerechnet. Jeder weitere Verdienst wird mit 80 Prozent angerechnet. Das heißt, verdient ein AnFl 200 Euro pro Monat, so bleiben ihm nur 120 Euro übrig.